Keine Erbschaftssteuer seit 1993
Im Vereinigten Königreich gilt eine Erbschaftssteuer von 40 % auf Erbschaften über 325.000 £. So musste Karl III. bei einem Nachlass von mehreren hundert Millionen Euro auch diese Steuer entrichten, die sich auf mehrere Millionen Pfund belief. Aber der neue König unterwarf sich ihm nicht. Oder vielmehr „nicht mehr“ ihr unterworfen.
Tatsächlich verabschiedete die von John Major geführte konservative Regierung 1993 ein Gesetz, das den Thronfolger daran hinderte, Erbschaftssteuern auf den Tod des vorherigen Königs oder der vorherigen Königin zu zahlen. Der Grund dann angegeben? Nach vielen Generationen droht das historische Erbe der britischen Krone zu erodieren.
Ein Memorandum aus dem Jahr 2013 stärkte diese Regelung ebenfalls. Es sei „einfach unangemessen“, dass Erbschaftssteuern auf Vermögen erhoben würden, das die Königin als Souverän und nicht als Einzelperson besitze.
Britische Souveräne müssen auch keine britische Einkommenssteuer zahlen. Auf der anderen Seite hat sich Königin Elizabeth II. Seit 1993 dafür entschieden, sie zu zahlen, insbesondere angesichts der Unzufriedenheit der britischen Öffentlichkeit mit dem Lebensstil der königlichen Familie. Laut mehreren Medien auf der anderen Seite des Ärmelkanals sollte König Karl III. dem Beispiel seiner Mutter folgen und Steuern auf ihr Einkommen und ihre Einkünfte zahlen.
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